Wie ist der Ablauf, wenn ich der Bürger-Energie ProRegion beitreten möchte? Um beizutreten, benötigen wir nur das Formblatt „Beitrittserklärung“ ausgefüllt und unterschrieben zurück. Die Adresse ist bereits aufgedruckt. Nach Eingang der Beitrittserklärung erhalten Sie eine Beitrittsbestätigung. Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wann die von Ihnen gezeichneten Anteile zur Zahlung fällig werden. Die Anteilshöhe beträgt 500 €. Aktuell wird ein Eintrittsgeld von 5% erhoben. Dieser wird nicht verzinst und zurückgezahlt. Es soll einen “Ausgleich” gegenüber den Gründungsmitgliedern - die höhere Risiken und Jahre ohne Dividendenzahlungen in Kauf genommen haben - darstellen. Aktuell nehmen wir pro Person nur einen Geschäftsanteil an.
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Ich bin bereits Mitglied und möchte weiter Anteile zeichnen. Wie ist der Ablauf? Auch für die Zeichnung von weiteren Anteilen verwenden Sie das selbe Formblatt „Beitrittserklärung“. Nach Eingang der Beitrittserklärung erhalten Sie eine Beitrittsbestätigung. Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wann die von Ihnen gezeichneten Anteile zur Zahlung fällig werden. Auch für weitere Anteile wird ein Eintrittsgeld von 5% erhoben. Die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile ist zur Zeit nicht möglich. Wir werden unsere Mitglieder informieren, wenn weitere Anteile gezeichnet werden können.
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Wie wird mein Anteil verzinst und welches Risiko besteht für mich? Die Verzinsung der Geschäftsguthaben ist abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Die Mitglieder entscheiden in der Generalversammlung, auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, über die Höhe der Dividende. Eine Haftung der Mitglieder ist auf die Geschäftsguthaben begrenzt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
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Wie erfahre ich von neuen Projekten? Wir informieren regelmäßig unsere Mitglieder über neue und laufende Projekte.
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Wie viele Anteile kann ich zeichnen? Grundsätzlich ist die Anzahl der Geschäftsanteile unbegrenzt. Zur Zeit bestätigen wir lediglich die Zeichnung eines Anteils. Die weiteren Anteile bestätigen wir, wenn entsprechende neue Projekte anstehen.
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Wer kann sich an der Genossenschaft beteiligen? Gibt es ein Mindestalter? Jeder interessierte Bürger oder auch juristische Personen können Mitglied der Genossenschaft werden.
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Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Sie haften maximal bis zur Höhe ihrer Einlagen.
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Kündigungsfrist die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum Ende des Geschäftsjahres - Eine Kündigung in den ersten 5 Jahren nach Beitritt ist ausgeschlossen. - aktuell wird ein Eintrittsgeld von 5 % = 25 € pro Anteil erhoben, Eine Übertragung der Geschäftsanteile an andere Mitglieder ist jederzeit möglich. |
Die Einzahlungen der Mitglieder bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Hiervon und ggf. von zusätzlichem Fremdkapital wird der Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik-Anlagen, finanziert. Die erzeugte Energie wird in das Stromnetz eingespeist. Hierfür erhält die Genossenschaft die gesetzlich vorgesehene Einspeisevergütung. Bei der Erwirtschaftung von Gewinnen wird dieser an die Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet.
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Jedes Mitglied hat das Recht, an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren.
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Die Generalversammlung tagt i.d.R. einmal im Jahr. Die Mitglieder werden im Voraus in Textform eingeladen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.
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Fragen und Antworten
Unsere Genossenschaft - ein Erfolg für das Klima und für unsere Mitglieder in der Region
Gemeinsam - Nachhaltig - Regional
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Rathausstrasse 1a Mobil: 0151 428 92 103
95236 Stammbach email: info@buergerenergieproregion.de